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   BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03   

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BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03 (https://dejure.org/2003,26682)
BPatG, Entscheidung vom 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03 (https://dejure.org/2003,26682)
BPatG, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 24 W (pat) 7/03 (https://dejure.org/2003,26682)
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  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    So ist im Hinblick auf die in der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG enthaltene Formulierung "dienen können" auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, ob eine entsprechende beschreibende Verwendung der fraglichen Angabe vernünftigerweise in Zukunft erwartet werden kann (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 726 "Chiemsee"; BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt" WRP 2003, 1226, 1227 "Lichtenstein").
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    Dies ist bei einer neuen Begriffsbildung regelmäßig dann anzunehmen, wenn sie in bezug auf die betreffenden Waren oder Dienstleistungen einen deutlichen und unmißverständlich beschreibenden Aussagegehalt besitzt, der außerdem in einer für die angesprochenen Verkehrskreise verständlichen üblichen Sprachform zum Ausdruck kommt (vgl EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 (39, 49) "Babydry").
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    So ist im Hinblick auf die in der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG enthaltene Formulierung "dienen können" auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, ob eine entsprechende beschreibende Verwendung der fraglichen Angabe vernünftigerweise in Zukunft erwartet werden kann (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 726 "Chiemsee"; BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt" WRP 2003, 1226, 1227 "Lichtenstein").
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    So ist im Hinblick auf die in der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG enthaltene Formulierung "dienen können" auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, ob eine entsprechende beschreibende Verwendung der fraglichen Angabe vernünftigerweise in Zukunft erwartet werden kann (vgl EuGH GRUR 1999, 723, 726 "Chiemsee"; BGH GRUR 2000, 882, 883 "Bücher für eine bessere Welt" WRP 2003, 1226, 1227 "Lichtenstein").
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    Soweit sich die Anmelderin schließlich auf die Registrierung von verschiedenen, ihrer Auffassung nach vergleichbaren nationalen, international registrierten sowie Gemeinschafts-Marken mit dem Bestandteil "Elasto-" beruft, läßt sich hieraus auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) kein Eintragungsanspruch herleiten, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer eigenen Prüfung unterliegt und etwa zu Unrecht erfolgte frühere Eintragungen der Anmelderin nicht das Recht verschaffen, auch weiterhin derartige Eintragungen durch das Patentamt zu erwirken (vgl BGH GRUR 1997, 527, 528 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248 249 "Today").
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    Soweit sich die Anmelderin schließlich auf die Registrierung von verschiedenen, ihrer Auffassung nach vergleichbaren nationalen, international registrierten sowie Gemeinschafts-Marken mit dem Bestandteil "Elasto-" beruft, läßt sich hieraus auch unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) kein Eintragungsanspruch herleiten, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer eigenen Prüfung unterliegt und etwa zu Unrecht erfolgte frühere Eintragungen der Anmelderin nicht das Recht verschaffen, auch weiterhin derartige Eintragungen durch das Patentamt zu erwirken (vgl BGH GRUR 1997, 527, 528 "Autofelge"; BlPMZ 1998, 248 249 "Today").
  • EuG, 05.12.2002 - T-91/01

    BioID / HABM (BioID)

    Auszug aus BPatG, 07.10.2003 - 24 W (pat) 7/03
    Dies gilt erst recht im Verhältnis zu Eintragungen von Gemeinschaftsmarken, da nach der Rechtsprechung des EuG die Gemeinschaftsregelung für Marken eine autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht, mit dem ihm eigene Ziele verfolgt werden und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (vgl EuG GRUR Int 2003, 548, 551 (45) "BioID AG ./. HABM").
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